Rücknahmebedingungen Leergut

Geschrieben von ewatec am 17. September 2015

Fässer und Kanister sind Einweggebinde und sollten durch den Kunden Umweltgerecht im Recycling entsorgt werden.
Die leeren Leihcontainer sind so schnell wie möglich durch den beigelegten Rücknahmeschein schriftlich zu melden.

Die allgemeinen Rücknahmebedingungen sind im Download:

Datenblatt_Download_pdf_k.png  Rücknahmebedingungen Leergut